Seitenbereiche
Steuernews für Klienten

Geld zurück vom Finanzamt bei niedrigem Einkommen

© weyo - stock.adobe.com

Ist die Einkommensteuer nach Anwendung des Tarifs, nach Abzug des Familienbonus Plus (maximal in Höhe der bestehenden Steuer) und nach Berücksichtigung der weiteren Absetzbeträge negativ, so ist der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag inkl. der Kinderzuschläge gutzuschreiben.

Zudem bekommen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, bis zu 55 % von bestimmten Werbungskosten zurück. Dazu zählen insbesondere die Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Gutschrift beträgt für 2024 max. € 463,00 (in 2023 € 421,00) pro Jahr. Pendlerinnen bzw. Pendler erhalten für 2024 max. € 579,00 (in 2023 € 526,00) pro Jahr. Hat man Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, ist der maximale Betrag dieser SV-Rückerstattung um € 752,00 (Wert 2024, in 2023 € 684,00) zu erhöhen.

Pensionistinnen bzw. Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen und Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben, erhalten vom Finanzamt eine Gutschrift von 80 % der Sozialversicherungsbeiträge – maximal € 637,00 (Wert 2024, in 2023 € 579,00).

Stand: 26. Juni 2024

Bild: BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.